DIESE INFORMATIONEN GELTEN FÜR DEN STANDORT GERMERSHEIM
AKTUELLE REGELUNG
Seit Oktober 2024 gibt es in Zusammenarbeit mit der Mainzer Mobilität ein vollsolidarisches Deutschlandsemesterticket. Dieses Ticket kostet aktuell 34,80€ im Monat und 208,80€ im Semester. "Vollsolidarisch" bedeutet, dass alle Studierenden diesen Solidarbeitrag entrichten, ob sie den ÖPNV nutzen oder nicht. Nur durch diesen Solidarbeitrag ist es möglich, das Studiticket vergünstigt anzubieten.
Ab dem WiSe26/27 kostet das Ticket 37,80€ im Monat und 226,80€ im Semester. Das liegt an der Erhöhung des Deutschlandtickets auf 63€. Dafür haben wir aber alle die Möglichkeit, täglich den ÖPNV in ganz Deutschland zu nutzen. Um das Deutschlandsemesterticket abzurufen, gibt es diese Anleitung.
Die Einführung des Tickets und die mit einhergehende Semesterbeitragserhöhung wurde in vorherigen Umfragen von der Mehrheit der Studis befürwortet und in der StuPa-Sitzung vom 04. Februar 2024 beschlossen.
Und was, wenn ich das Deutschlandsemesterticket nicht brauche?
Die Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Studierende können in folgenden Fällen von der Zahlung des Deutschlandsemestertickets befreit werden und eine Rückerstattung bekommen:
- Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten.
- Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten.
- Zweithörende
- Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind. Eins davon kann erstattet werden, wenn bewiesen wird, dass nur an einer Hochschule ein Erstattungsantrag gestellt wird.
- Studierende, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben.
- Schwerbehinderte Menschen (mind. GdB 50), die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis nachweisen.
Für das laufende Semester muss der Antrag bis spätestens zum 15.05.2026 gestellt werden. Der Antrag muss vollständig an das Finanzreferat (finanzen@asta-ger.uni-mainz.de) gesendet werden. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der Frist eingereicht wurden. Bei unvollständigen Anträgen oder bei fehlerhaften Informationen kann keine Rückerstattung erfolgen. Anträge, die nach dem 15.05.2026 eingehen, können nicht berücksichtigt werden!

