Semesterticket

Deutschlandsemesterticket

DIESE INFORMATIONEN GELTEN FÜR DEN STANDORT GERMERSHEIM

AKTUELLE REGELUNG

Seit Oktober 2024 gibt es ein vollsolidarisches Deutschlandsemesterticket in Zusammenarbeit mit der Mainzer Mobilität. Dieses Ticket kostet im Monat 29,40€, im Semester 176,40€. "Vollsolidarisch" bedeutet, dass alle Studierenden diesen Solidarbeitrag entrichten, ob sie den ÖPNV nutzen oder nicht. Nur durch diesen Solidarbeitrag ist es möglich, die Studikarte so günstig anzubieten.

Das bedeutet also, dass der Semesterbeitrag um 126,10€ gestiegen ist. Dafür haben wir aber alle die Möglichkeit, täglich den ÖPNV in ganz Deutschland zu nutzen. Um das Deutschlandsemesterticket abzurufen, gibt es diese Anleitung.

Die Einführung des Tickets und die miteinhergehende Semesterbeitragserhöhung wurde in vorherigen Umfragen von der Mehrheit der Studis befürwortet und in der StuPa-Sitzung vom 04. Februar 2024 beschlossen.

Und was, wenn ich das Deutschlandsemesterticket nicht brauche?

Die Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Studierende können in folgenden Fällen von der Zahlung des Deutschlandsemestertickets befreit werden und eine Rückerstattung bekommen:

  • Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten.
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten.
  • Zweithörende
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind. Eins davon kann erstattet werden, wenn bewiesen wird, dass nur an einer Hochschule ein Erstattungsantrag gestellt wird.
  • Studierende, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen.

Für das laufende Semester müssen dem AStA alle Anträge spätestens bis zum 17.11.2024 an folgende E-Mail-Adresse zukommen: finanzen@asta-ger.uni-mainz.de (Annika Hermes, Finanzreferentin). Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der Frist eingereicht wurden. Bei unvollständigen Anträgen oder bei fehlerhaften Informationen kann keine Rückerstattung erfolgen. Alle notwendigen Informationen und Nachweise zur Beantragung der Rückerstattung sind unten aufgelistet und zusätzlich in diesem Dokument aufgeführt.

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